Scientific-Use-Files

Die Befragungsdaten des Mannheimer Gründungspanels werden externen Forschenden in einer faktisch anonymisierten Form als Scientific-Use-Files zur Verfügung gestellt. Die Nutzung ist auf nicht-kommerzielle Grundlagenforschung beschränkt, d.h. die Daten dürfen nicht im Rahmen von Forschungsprojekten, die der Datennutzer im Auftrag Dritter durchführt, genutzt werden. Die Nutzung des Datensatzes im Rahmen der Lehre ist ebenfalls nicht zulässig.

Die externen Wissenschaftler/innen müssen an einer öffentlich finanzierten Forschungseinrichtung tätig sein. Der Datensatz wird auch Doktoranden/-innen und PhD-Studierenden zur Verfügung gestellt, nicht jedoch Studierenden vor Abschluss ihres Diploms beziehungsweise ihres Masters.

Die Scientific-Use-Files werden externen Forschern jeweils Anfang des dritten Jahres nach dem Jahr der Erhebung zur Verfügung gestellt.

Ansprechpartner für externe Forschende ist das ZEW. Externe Forschende müssen beim ZEW einen schriftlichen Antrag auf Datennutzung stellen. Nach Genehmigung des Antrags auf Datennutzung wird ein Datenüberlassungsvertrag zwischen ZEW und dem/-r jeweiligen Datennutzer/in geschlossen.

Die Scientific-Use-Files werden immer nur für einen Datenquerschnitt (eine Welle) erstellt. Eine Verknüpfung der einzelnen Querschnitte zu einem Panel erfolgt für die Scientific-Use-Files nicht. Die Scientific-Use-Files beinhalten jedoch einen Unternehmensidentifikator, mit dessen Hilfe externen Datennutzern/-innen möglich ist, das gleiche Unternehmen in den verschiedenen Scientific-Use-Files der einzelnen Befragungswellen wiederzufinden.

Neben der Nutzung der Scientific-Use-Files können externe Forschende einen Antrag auf Nutzung der formal anonymisierten Daten des Mannheimer Gründungspanels stellen, mit denen sie in den Räumen des ZEW arbeiten dürfen. Die formal anonymisierten Daten befinden sich dazu auf einem Stand-alone-Rechner ohne Netzwerkanbindung, von dem keine Daten heruntergeladen werden können. Für die Nutzung eines formal anonymisierten Datensatzes in den Räumen des ZEW gelten die gleichen Regelungen wie bei den Scientific-Use-Files. Dies betrifft insbesondere auch den frühesten Zeitpunkt der Nutzung.